Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ein Schlaganfall, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können auf diesen Ernstfall vorbereiten. Beides ist wichtig, damit eine Person des Vertrauens für einen handeln kann, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens. Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlung zu geben, wird sie wirksam. In der Patientenverfügung beschreibt der potenziell Betroffene mögliche Situationen und die dann gewünschte oder eben gerade nicht gewünschte Behandlung. Er legt damit fest, ob er in bestimmte Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt. Für Ärzte ist eine solche Verfügung unmittelbar verbindlich – zumindest dann, wenn sie konkret genug formuliert ist.

Ebenso wichtig wie eine Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, Medizinern im Ernstfall die Wünsche des Patienten zu verdeutlichen und darauf zu achten, dass sie berücksichtigt werden. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, rechtlich den Willen des Patienten durchzusetzen.

Ohne entsprechende Vollmacht bekommen Vertrauenspersonen von Ärzten keine Auskünfte über Gesundheitszustand und Behandlung. Es ist wichtig, alle Aspekte der Patientenverfügung rechtzeitig mit der in der Vorsorgevollmacht festgelegten Person zu besprechen. Sinnvoll ist es zudem, ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie zu haben, damit Ärzte gleich wissen, wer der Bevollmächtigte ist und wo die Dokumente liegen.

Gerne Beraten wir zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie können einen Termin bei uns ausmachen und durch unsere Unterstützung können Sie Ihre Unterlagen ausfüllen.